Puaka Video Produktion GmbH fordert Filesharer über Inkassobüro Debcon GmbH zur Zahlung auf (bisher U + C)

Internet, IT und Telekommunikation
27.01.2012697 Mal gelesen
Nach der Versteigerungsaktion der Abmahnanwälte Urmann und Collegen werden mutmaßliche Filesharer bereits seit einiger Zeit von dem Inkassobüro acoreus collection Services im Auftrage von Diggiprotect zur Zahlung aufgefordert. Neuerdings geschieht dies auch durch das Inkassounternehmen Debcon GmbH im Auftrag der Puaka Video Produktion GmbH.

Seit einigen Tagen erhalten wir jetzt auch Schreiben von dem Inkassobüro Debcon GmbH Debitorenmanagement und Consulting aus Witten. Geltend gemacht wird eine angeblich unbestrittene Hauptforderung in Höhe von 1.286,80 €, die als "Haupt- und Nebenforderung" bezeichnet wird und nicht näher erläutert wird. Es handelt sich bei der Hauptforderung vermutlich um eine Pauschale für Rechtsanwalts- und Lizenzkosten, die zuvor über die Abmahnkanzlei U C (Urmann & Collegen) geltend gemacht worden ist.

Wieso durch die abermalige Aufforderung durch ein Inkassobüro nun weitere (Inkasso-)Forderungen entstehen sollen, ist nicht ersichtlich. Es bleibt also auch hier abzuwarten, ob die Inkassoforderung tatsächlich gerichtlich geltend gemacht wird. Die Zurhilfenahme eines Inkassobüros ähnelt dem Vorgehen der Kanzlei Schutt & Waetke, welche Filesharing-Forderungen an das Inkassobüro Infoscore bzw. an die Rechtsanwälte Haas und Kollegen weiterleitet.

Nachdem die Regensburger Kanzlei U C (Urmann & Collegen) Forderungen ihrer Mandanten aus Filesharing Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro verkauft hat ist zu befürchten, dass mutmaßliche Filesharer noch von weiteren Inkassounternehmen angeschrieben werden.