Seit einigen Tagen erhalten wir jetzt auch Schreiben von dem Inkassobüro Debcon GmbH Debitorenmanagement und Consulting aus Witten. Geltend gemacht wird eine angeblich unbestrittene Hauptforderung in Höhe von 1.286,80 €, die als "Haupt- und Nebenforderung" bezeichnet wird und nicht näher erläutert wird. Es handelt sich bei der Hauptforderung vermutlich um eine Pauschale für Rechtsanwalts- und Lizenzkosten, die zuvor über die Abmahnkanzlei U C (Urmann & Collegen) geltend gemacht worden ist.
Wieso durch die abermalige Aufforderung durch ein Inkassobüro nun weitere (Inkasso-)Forderungen entstehen sollen, ist nicht ersichtlich. Es bleibt also auch hier abzuwarten, ob die Inkassoforderung tatsächlich gerichtlich geltend gemacht wird. Die Zurhilfenahme eines Inkassobüros ähnelt dem Vorgehen der Kanzlei Schutt & Waetke, welche Filesharing-Forderungen an das Inkassobüro Infoscore bzw. an die Rechtsanwälte Haas und Kollegen weiterleitet.
Nachdem die Regensburger Kanzlei U C (Urmann & Collegen) Forderungen ihrer Mandanten aus Filesharing Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro verkauft hat ist zu befürchten, dass mutmaßliche Filesharer noch von weiteren Inkassounternehmen angeschrieben werden.