Wallraff schließt Vergleich vor dem Landgericht Köln

Internet, IT und Telekommunikation
08.01.2012395 Mal gelesen
Der Enthüllungsjournalist Günther Wallraff ist bekannt für das Aufdecken von Missständen in Betrieben. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um Behauptungen, die Wallraff über die Arbeitsbedingungen in einer Brotfabrik gemacht haben soll.

Laut einem Beitrag unter ksta.de sowie welt.de war er im Jahre 2008 über einige Wochen in einer Großbäckerei unter falschem Namen tätig und darüber unter anderem in der ARD-Sendung "Hart aber fair" am 31.10.2011 berichtet haben. Darin soll er unter anderem behauptet haben, dass alle Mitarbeiter in dem Lidl-Zulieferbetrieb Verbrennungen an heißen Blechen erlitten hätten. Ferner soll er die folgende Äußerung getätigt haben:" Die Anlage war so marode, da wurden keine Reparaturen aus Kostengründen" ausgeführt.

Hiergegen soll der betroffene Unternehmer vor dem Landgericht Köln den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt haben.

Laut der genannten Medien sollen die Parteien am 06.01.2010 (Az. 28 O 999/11) einen Vergleich vor dem Kölner Landgericht geschlossen haben. Demzufolge darf Wallraff sein Vorwürfe in den Kernpunkten aufrecht erhalten, muss aber die gewählten Formulierungen etwas abschwächen. So soll er weiterhin behaupten dürfen, dass fast alle Mitarbeiter Verbrennnungen erlitten hätten. Darüber hinaus dürfe er sagen, dass die durchgeführten Reparaturen Murks gewesen seien.