RA Gerstel mahnt aktuell ebay Händler für die Datronix GmbH ab

Internet, IT und Telekommunikation
06.01.2012638 Mal gelesen
RA Andreas Gerstel mahnt zur Zeit im Namen der Datronix GmbH, Köln ebay Händler wegen Informationspflichtverletzungen bei ebay ab.

Beanstandet wird, dass bei den ebay Angeboten nicht darüber informiert werde, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss von dem Anbieter gespeichert wird und dem Kunden nach Speicherung zugänglich ist.

Weiter wird moniert, dass nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen und darüber wie der Vertrag zustande kommt informiert wird.

Ferner wird als wettbewerbswidrig moniert, dass in der Widerrufsbelehrung eine Regelung enthalten sei, wonach der Käufer "die Kosten der Rücksendung zu tragen habe, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt..." ohne dass eine vertragliche Vereinbarung darüber getroffen wird.

Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte wird sofortige Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei der Abmahnung die folgende vorformulierte Erklärung beigefügt ist, mit der sich der Betroffene verpflichten soll,

es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Waren / Artikel aus dem Sortiment Handy & Organizer > Taschen & Schutzhüllen zu veröffentlichen oder zu unterhalten und dabei

1. im Rahmen der Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Zusammenhang mit Informationen zu den Widerrufsfolgen darüber zu informieren, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen habe, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat, sofern nicht eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wird  und/oder

2. keine Angaben zu machen, wie der Vertrag zustande kommt und/oder

3. keine Angaben dazu zu machen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

Schließlich wird Erstattung der durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten aufgefordert, die sich nach dem Gegenstandswert von 15.000,- € berechnen, was einem Gesamtbetrag von EUR 869,00 entspricht.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von RA Gerstel erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne kurzfristig beratend zur Seite.

Übersenden Sie mir Ihre Abmahnung zur ersten kostenlosen Einschätzung des Falles.

Vorerst empfehle ich

  • nicht die geforderte Erklärung abzugeben und auch keine Zahlung zu leisten
  • Ohne vorherige Rücksprache mit einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt, keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen,  um in Verhandlungen einzutreten.
  • Innerhalb der gesetzten Fristen auf jeden Fall zu reagieren, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten auslöst.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.abgemahntworden.de