Kostenfalle durch Navigationssoftware im Handy

Internet, IT und Telekommunikation
05.12.2011296 Mal gelesen
Ein Mobilfunkanbieter muss den Käufer vor einer Kostenfalle warnen.

Im vorliegenden Fall schloss das klagende Unternehmen, ein Mobilfunkanbieter, mit dem beklagten Verbraucher einen Vertrag über Mobilfunkleistungen, der auch die Nutzung des Internets umfasste. Die Preise für die Internetnutzung richteten sich nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Der Tarif für die Internetnutzung rechnete sich nur bei geringfügiger Nutzung.

Darüber hinaus erwarb der Beklagte von der Klägerin anlässlich einer Vertragsverlängerung günstig gegen Zuzahlung ein Mobiltelefon, das nach der Werbung der Klägerin auch eine Navigationssoftware  umfasste. Als der Beklagte diese Software installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials über das Internet, die mehrere Stunden dauerte. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte die Klägerin dem Beklagten daraufhin ca. 11.500 Euro in Rechnung.

Hierzu entschied das Schleswig-Holsteinische OLG (Urteil v. 15.09.2011 - Az.: 16 U 140/10), dass der Beklagte lediglich ca. 35 Euro für die Inanspruchnahme von Mobilfunkleistungen zahlen muss. Die Kosten der Internetnutzung, die durch die Installation der Navigationssoftware entstanden sind, muss er hingegen nicht bezahlen. Die Klägerin hat ihre vertragliche Nebenpflicht aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem sie den Beklagten ohne ausdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen, und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden.