EuGH: Provider muss keinen Filter gegen unzulässigen Dateien-Download einrichten

Internet, IT und Telekommunikation
28.11.2011378 Mal gelesen
Das Gericht eines Mitglitstaats darf einen Anbieter von Internetzugangsdiensten nicht verpflichten, ein System der Filterung einzurichten, das einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorbeugt.

In seiner Entscheidung vom 24.11.2011 sieht der Europäische Gerichtshof die Gefahr von Grundrechtsbereinträchtigungen, wenn Gerichte Providern eine allgemeine Überwachung quasi auferlegen würden.

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Rechtsanwalt Roman Dickmann,

LL.M. und Europajurist (Univ. Würzburg)

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