Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat Facebook aufgefordert, bis zum 07.11.2011 die Vorgaben bei der automatischen Erkennung von Gesichtern zu erfüllen, andernfalls müssten nunmehr rechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Facebook hatte Anfang Juni 2011 in Deutschland eine Gesichtserkennung für seine Fotoverwaltung eingeführt. Seitdem werden Namen zu Gesichtern vorgeschlagen, wenn man Bilder auf die Facebook-Seiten hochlädt. Bestätigt man, dass es sich um die richtigen Namen handelt, werden sie den Bildern als eine Art Etikett hinzugefügt. Einmal solcher Art markierte Personen können danach automatisch in Bildern gefunden werden.
Wer die Erfassung seiner Bilddaten verhindern will, muss tätig werden, d.h. muss diese ablehnen. Das Ablehnungsprozedere hat Facebook zwar seit einigen Wochen - nach zahlreicher Kritik von Mitgliedern und Datenschützern - erleichtert (Unter "Privatsphäre-Einstellungen", "Funktionsweise von Markierungen" muss man "Markierungsvorschläge" auf "aus" stellen).
Nach Ansicht des Hamburger Datenschützers ist aber auch hierdurch nach wie vor kein ausreichender Schutz der Privatsphäre gewährleistet. Er fordert vielmehr, dass Facebook die "Markierungsvorschläge" standardmäßig auf "aus" stellt und nicht - wie bisher - auf "ein", so dass der Nutzer nur tätig werden muss, wenn er diese Funktion wünscht, und nicht anders herum.
Quelle: taz.de vom 21.10.2011