Markenverletzung durch eine Domain

Internet, IT und Telekommunikation
07.10.2011 316 Mal gelesen
Eine GbR hatte beim DPMA die inländische Marke "Gelbe Seite" für Branchenverzeichnisse eintragen und schützen lassen.

Das OLG Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 14.06.2011 (AZ: 6 U 34/10) entschieden, dass die Domain "branchenbuch-gelbeseiten.com" eine Verwechslungsgefahr begründet.

Der Bestandteil "gelbeseiten" in der Domain stellt eine markenmäßige Benutzung dar und begründet mithin einen Unterlassungsanspruch. Die Domain darf in Deutschland nicht weiter genutzt werden.