Mobilfunkanbieter muss auf erhebliche Kosten für den Download im Rahmen der Installation einer mit dem Handy erworbenen Navigations-App hinweisen

Internet, IT und Telekommunikation
30.09.2011387 Mal gelesen
Erwirbt ein Kunde ein Mobiltelefon samt Navigationssoftware von seinem Telekommunikationsanbieter, so muss der Kunde nicht für die Kosten der Internetnutzung aufkommen, wenn der Download der Kartenaktualisierung automatisch startet und nicht auf die Kostenfolge hingewiesen wurde.

So entschied das OLG Schleswig. Der Kunde hatte einen Volumen-Tarif gewählt, der sich nur bei geringer Online-Nutzung rechnete. Aufgrund der großene Datenmenge für den Download der Kartenaktualisierung stellte der Mobilfunkanbieter dem Kunden 11.498,05 Euro in Rechnung. Nach dem Urteil muss der Kunde diese Kosten nicht tragen. Er dürfe auf Kostenfreiheit vertrauen.

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LL.M. und Europajurist (Univ. Würzburg)

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