LG Berlin: 10.000 EUR Streitwert und 350 EUR Lizenzgebühr für Upload eines Filmes in P2P-Tauschbörse

Internet, IT und Telekommunikation
30.08.2011669 Mal gelesen
LG Berlin gab Klage eines Rechteinhabers gegen Anschlussinhaber wegen illegalen Filesharings eines Kinofilmes im Wege eines Anerkenntnisurteils in vollem Umfang statt.

Das LG Berlin hat im Rahmen einer Klage wegen illegalen Uploads eines Kinofilms auf Unterlassung sowie Erstattung von Abmahnkosten und Lizenzgebühr in der mündlichen Verhandlung am 02.08.2011 die Ansicht geäußert, dass der von der Klägerin zu Grunde gelegte Streitwert in Höhe von 10.000 EUR überaus moderat ist und die geltend gemachten Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR daher ohne Zweifel angemessen sind.

Zudem wies das LG Berlin daraufhin, dass auch die von der Klägerin geltend gemachte Lizenzgebühr in Höhe von 350,00 EUR vor dem Hintergrund, dassdie Rechtsverletzung bereits vor Beginn der maßgeblichen Auswertungsphase, nämlich der DVD-Verleih- und Verkaufsphase ebenfalls mehr als angemessen ist, sogar am unteren Ende des Möglichen liegt.

Hierauf anerkannte der beklagte Anschlussinhaber auf dringendes Anraten des Gerichtes den geltend gemachten Unterlassungsanspruch bzw. Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt 1.001,80 EUR. 

LG Berlin, Anerkenntnisurteil vom 19.08.2011, Az.: 15 O 392/10