Neue Widerrufsbelehrung ab dem 04.08.2011

Internet, IT und Telekommunikation
03.08.20111273 Mal gelesen
Bisherige Widerrufsbelehrungen dürfen in Kürze nicht mehr verwendet werden.

Ab dem 04.08.2011 treten unlängst beschlossene Änderungen des gesetzlichen Widerrufsrechts für den Fernabsatzverkehr in Kraft. Mit den Änderungen reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung des EuGH, nach der ein genereller Wertersatz für Nutzungen im Fernabsatz im Rahmen des Widerrufsrechtes nach EU-Recht unzulässig ist.

Die Änderungen haben u.a. auch Einfluss auf die gesetzliche Widerrufsbelehrung. Insbesondere enthält die Widerrufsbelehrung neue Hinweise zur Wertersatzpflicht des Verbrauchers. Die bisherigen Musterbelehrungen dürfen nur noch über eine Übergangsfrist von 3 Monaten verwendet werden.

Es ist Shopbetreibern daher dringend anzuraten, ihre Widerrufsbelehrung bis zum genannten Stichtag an die neue gesetzliche Regelung anzupassen. Andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen.

Wir passen Ihnen gerne Ihre Widerrufsbelehrung an die neuen Regelungen an.