Verbraucher bekommen häufig Probleme aufgrund eines falsch ermittelten Scorewertes

Internet, IT und Telekommunikation
02.08.2011704 Mal gelesen
Wer trotz guter Bonität etwa von seiner Bank kein Darlehen eingeräumt bekommt oder der Handy-Vertrag verweigert wird, sollte stutzig werden. Er ist möglicherweise das Opfer einer falschen Berechnung des Scorewertes durch Auskunfteien geworden. Die erhobenen Daten sind längst nicht immer korrekt. Dies ergibt sich aus einem Bericht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

Banken und Unternehmen prüfen vor Vertragsabschluss den Scorewert eines Kunden, der Rückschlüsse auf dessen Kreditwürdigkeit erlauben soll. Sie bedienen sich dabei Auskunfteien, die den Scorewert aus Daten der Bankkunden errechnen.

Der vom Bundesverbraucherministerium bei der GP Forschungsgruppe in Auftrag gegebene Bericht offenbart, dass bei den getesteten Auskunfteien Verbraucherdaten im Umfang von bis zu45 Prozentfehlerhaft gespeichert werden. Auch die erteilten Auskünfte sind unbefriedigend: Bei zwei von vier angefragten Auskunfteien erhielten die Verbraucherinnen und Verbraucher nur die Daten zurück, die sie mit der Anfrage zur Verfügung stellen mussten.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat das Ausmaß der fehlerhaft gespeicherten Daten bei Auskunfteien und deren Auskunftsverhalten kritisiert: "Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch, die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar." Die Ministerin forderte: "Wir müssen Licht ins Dunkel der Scoreverfahren bringen! Die Auskunfteien müssen die Verantwortung für die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der daraus abgeleiteten Bonitätsbeurteilung von Verbraucherinnen und Verbrauchern übernehmen."

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte bereits im Jahr 2006 mit Veröffentlichung einer kritischen Studie über Scoringsysteme den Anstoß für die Änderung des BDSG gegeben und ist im Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich für eine schlüssige Regulierung eingetreten.

Zusammenfassung

Bei keiner der in die Untersuchung einbezogenen Auskunfteien sind Verbraucherdaten in vollständiger oder befriedigender Weise abgespeichert. Die Fehlerquote und die Quote der Unvollständigkeit der Datensammlung sind unvertretbar hoch. Sofern überhaupt Scorewerte zur Bonitätsbeurteilung den Verbrauchern übermittelt werden, ist ihr Zustandekommen nicht nachvollziehbar und ihre Aussagekraft äußerst zweifelhaft.

  • Bei Arvato Infoscore liegen für Verbraucher nur Informationen zu eidesstattlichen Versicherungen und Privatinsolvenzen vor, die auch von jeder anderen Auskunftei gespeichert werden, da sie über amtliche Daten zugänglich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende, für Verbraucher relevante Bonitätseinschätzungen werden Konsumenten im Rahmen der Eigenauskunft nicht automatisch mitgeteilt.
  • Creditreform ist bei Eigenauskünften für Verbraucher ebenfalls nicht aussagekräftig, da dort nur selektiv gespeichert wird (bestimmte Mobilfunkunternehmen und Unternehmensbeteiligungen) und das Datenmaterial veraltet ist. (Vorhandene) Scoringwerte werden Verbrauchern in der Regel nicht mitgeteilt.
  • Bürgel liefert nur sehr unvollständiges Material, und zu wichtigen Kriterien wie Bankverbindungen, Kreditaufnahmen, Familienstand etc. liegen keine oder nur sehr unvollständige Informationen vor.
  • Im Vergleich mit den vorgenannten Auskunfteien liefert die SCHUFA die ausführlichsten Angaben zum Finanzverhalten von Verbrauchern. Aber diese Informationen sind in starkem Maße fehlerhaft bzw. unvollständig. Der Score der Eigenauskunft ist in keiner Weise aussagekräftig, da zum einen nicht nachvollziehbar ist, wie die Scorewerte zustande kommen, zum anderen welche Bedeutung die einzelnen Scorewerte haben und zum Dritten aufgrund der fehlerhaften Unterlagen die Konstruktion des Scorewertes generell in Zweifel gezogen werden muss.
 

Die vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass eine unabhängige Verbraucherinformation zum Einsatz, zur Validität und zum Nutzen von Scoringverfahren sowie zum Schutz von Verbrauchern vor der Speicherung falscher, unvollständiger und veralteter Daten dringend erforderlich ist. Informierte Verbraucherinnen und Verbraucher sind in der Lage, Scoringverfahren besser zu erkennen, zu hinterfragen und die ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte, insbesondere aus dem Bundesdatenschutzgesetz, auszuüben.

 

Quelle:

Beitrag des BMELV vom 18.09.2009

 

Der ausführliche Bericht kann hier heruntergeladen werden.

 

Weitere Information der Verbraucherzentrale Bundesverband

 

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