Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter ab – Musik, Hörbücher, Filme, Bilder

Internet, IT und Telekommunikation
01.08.2011847 Mal gelesen
Die in München ansässige Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt jedes Jahr geschätzt zehntausende Inhaber von Internetanschlüssen wegen unerlaubten Verwertungen geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Internet ab.

Nach Aussage der Kanzlei Waldorf Frommer haben die Abgemahnten gegen die Urheberrechte der genannten Rechteinhaber verstoßen, indem sie deren geschütztes Repertoire illegal über Tauschbörsen im Internet zum Herunterladen angeboten hätten.

Aus diesem Grund verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Rechteinhaber von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages ab 806,00 Euro.

Dieser Betrag umfasst nach Information der Kanzlei Waldorf Frommer die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie einen pauschalierten Schadensersatzbetrag.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken werden von der Kanzlei Waldorf Frommer in Bezug auf Musik- und Filmwerke sowie Hörbücher und Bilder ausgesprochen.

Einer der bekanntesten Rechteinhaber für Musikwerke, die die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt, ist die Sony Music Entertainment GmbH.

Die Urheberrechtsverletzung an Filmwerken werden beispielsweise im Namen der Constantin Film Verleih GmbH, der Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft oder der Warner Bros. Entertainment GmbHabgemahnt.

Rechteinhaber für Hörbücher sind zum Beispiel die DHV - Der Hörverlag GmbHund die Hörbuch Hamburg HHV GmbH.

Auch die Urheberrechtsverletzungen an Bildern werden durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer abgemahnt.
In diesem Fall hätten die Abgemahnten die unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke begangen, so die Aussage der Kanzlei Waldorf Frommer.

Hier sind als bekannte Rechteinhaber die Getty Images International sowie die Corbis GmbH zu nennen.

Nach unserer Kenntnis werden durch die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer hauptsächlich die Urheberrechtsverletzungen an Film - sowie Musikwerken abgemahnt.

Falls Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollte Sie diese von einem Fachanwalt für Urheberrechte überprüfen lassen und bis dahin keine Zahlungen an die Rechteinhaber oder die Kanzlei Waldorf Frommer tätigen.
Auch sollten Sie ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben.

Im Falle einer Abmahnung stehen den Abgemahnten nämlich zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten zu Verfügung, die sich in unserer jahrelangen Praxis auf diesem Gebiet als effektiv erwiesen haben.

 

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte

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