Pflichtangaben für Webseitenbetreiber

Internet, IT und Telekommunikation
29.07.2011491 Mal gelesen
Gemäß § 5 TMG sind Unternehmer verpflichtet, auf ihrer Webseite bestimmte Angaben zur Person und zum Unternehmen zu machen. Hier erfahren Sie, welche Pflichtangaben allgemein zu beachten sind.

Gemäß § 5 TMG sind Unternehmer verpflichtet, auf ihrer Webseite bestimmte Angaben zur Person und zum Unternehmen zu machen (sog. Anbieterkennzeichnungspflicht). Verstöße gegen diese Pflicht haben häufig kostenpflichtige Abmahnungen zur Folge oder können mit Bußgeldern geahndet werden. Folgende Pflichtangaben sind allgemein zu beachten:

Natürliche Personen müssen zunächst ihren Vor- und Nachnamen sowie ihre vollständige Postanschrift angeben. Die Angabe eines Postfachs ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Personengesellschaften und juristische Personen (z.B. die GmbH) sind zur Angabe der Firmenbezeichnung nebst Rechtsformzusatz, der vollständigen Postanschrift und den Namen des Vertretungsberechtigten (z.B. des Geschäftsführers) verpflichtet.

Weiterhin ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Für die Telefonnummer gilt dies nach einer neueren Entscheidung des EuGH nicht, sollte indes stets aus praktischen Gründen erwägt werden.

Ist die mit dem Webauftritt beworbene Tätigkeit zulassungs- oder aufsichtspflichtig, ist auch die Zulassungs- bzw. Aufsichtsbehörde mit Postanschrift anzugeben. Ist das Unternehmen im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, sind das Registergericht und die Register-Nr. zu bezeichnen.

Setzt der mit dem Webauftritt beworbene Beruf einen Befähigungsnachweis voraus (z.B. bei Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten etc.), müssen Angaben zur jeweiligen Kammer (mit Postanschrift), zur gesetzlichen Berufsbezeichnung nebst Verleiherstaat sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen mit entsprechender Verlinkung veröffentlicht werden.

Existiert eine USt.-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, ist diese ebenfalls anzugeben.

Enthält der Webauftritt journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, ist der Verantwortliche gesondert mit Namen und Postanschrift zu benennen.

Abschließend ist anzumerken, dass die Pflichtangaben stets "barrierefrei" veröffentlicht sein müssen, d.h. leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Bewährt haben sich Bezeichnungen wie "Impressum" oder "Kontakt", die an deutlich wahrnehmbarer Stelle auf jeder abrufbaren Seite verlinkt sind.

Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung zur Verfügung.

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