LG Erfurt: Irreführende Internetwerbung einer Hotelpension mit Dusche und Bad im Zimmer

Internet, IT und Telekommunikation
29.06.2011487 Mal gelesen
Dass es für die meisten Hotelgäste oder Gäste einer Pension einen Unterschied macht ob sich Bad/Dusche auf dem gebuchten Zimmer oder irgendwo auf der Etage befindet, sollte eigentlich jedem Hotelier bekannt sein. Aber das scheint nicht immer der Fall zu sein, wie eine Entscheidung des Landgerichtes Erfurt zeigt.

Der Betreiber einer Hotelpension warb im Internet  damit, dass alle seine Zimmer über Dusche und Bad verfügen würden. Dies entsprach jedoch nicht ganz den Tatsachen. Bei einer Ortsbesichtigung durch das Gewerbeamt stellte sich heraus, dass die Gäste auf einigen Zimmern mit einer Etagendusche oder einem Etagenbad vorlieb nehmen mussten. Der Hotelbetreiber ließ sich dadurch nicht aus der Ruhe bringen. Er konterte keck, dass Otto Normalbürger auch bei einer solchen Werbung egal sei, wo sich die Dusche oder das Bad befinde.

 

Er musste sich von den Richtern des Landgerichtes Erfurt eines Besseren belehren lassen. Sie stellten in ihrem Urteil vom 27.01.2011 (Az. 2 HK O 178/10) klar, dass die Online-Werbung des Hoteliers sehr wohl eine Irreführung des Verbrauchers darstellt. Aufgrund der gewählten Formulierung "Alle Zimmer in unserem Haus.verfügen über ein eigenes Bad/WC bzw. Dusche/WC" dürfen diese erwarten, dass sich die die Dusche oder das Bad auf dem Zimmer selbst befindet. Dieses Kriterium ist auch für viele Gäste von großer Bedeutung bei der Auswahl des Hotels. Sie legen Wert auf Wahrung ihrer Intimsphäre und wollen keine Gemeinschaftsdusche auf der Etage.