Die zuständige ICANN gab nun bekannt, dass die neuen Top-Level-Domains endlich eingeführt werden. Die Besonderheit: Bislang war es für Firmen, Städte oder Regionen nicht möglich, über eine eigene Domainendung zu verfügen. Dies erklärt, warum es bislang keine Top-Level-Domains wie .bmw, .faz, .strato, .berlin, .paris oder z.B. .nrw gibt. Dabei liegt es eigentlich nahe, dass große Firmen und Organisationen, aber auch Städte und Regionen eine eigene Top-Level-Domain erhalten können, da es sich bei den Domains im Internet-Zeitalter um das wichtigste Identifikations- und Marketingmittel handelt.
Dies wird nun möglich. Vom 12. Januar bis 12. April 2012 können die Bewerbungen für die neuen Domains eingereicht werden. ICANN wählt sodann die Kandidaten aus und diese unterlaufen sodann ein ausführliches Prüfungsverfahren. Bewerbungen werden u.a. erwartet von: .bank, .bayern, .bike, .canon, .car, .free, .gmbh, .green, .hamburg, .horse, .hotel, .koeln, .mail, med, .movie, .nrw, .poker, .secure, .shop, .site, . ski, .sport, usa,.vegas, .versicherung, .web.
Zu erwarten sind zahlreiche juristische Streitigkeiten. ICANN hat hierzu verschiedene Mechanismen zum Schutz prioritärer Rechte vorgesehen: So können Rechteinhaber (z.B. Markeninhaber) bereits während des Prüfverfahrens einwenden, dass die geplante neue Endung gegen eigene Rechte verstößt. Auch können Verletzungen der öffentlichen Moral und Ordnung eingewandt werden.
Auch für die spätere Domainregistrierung von Second-Level-Domains sind Schutzmechanismen vorgesehen. So wird es für die Startphase eine Sunrise-Phase und einen Trademark Claims Service geben. In der Sunrise-Phase besteht für Rechteinhaber die Möglichkeit zur bevorzugten Registrierung von Domains. Der Trademark Claims Service soll Interessenten über mögliche Kollisionsrechte Dritter informieren. Prioritäre Rechte können zudem bei einem zentralen Register eingetragen werden (Trademark Clearinghouse), so dass Marken-, Namens- und Kennzeichenrechte im Registrierungsverfahren beachtet werden.
Zudem wird ein Schiedsverfahren "Uniform Rapid Suspension (URS)" eingeführt, in dessen Rahmen Streitigkeiten über die neuen Domains ausgetragen werden. Dieses Verfahren soll Domainstreitigkeiten rasch und kostengünstig klären. Das URS-Verfahren soll sich auf eingetragene Markenrechte konzentrieren, während das bekannte UDPR-Verfahren bei Namensrechten weiterhin möglich sein wird. Schließlich wird ein weiteres Verfahren namens Trademark Post-Delegation Dispute Resolution Policy (PDDRP). Dieses soll in Fällen angewendet werden, bei denen die Top-Level-Domain Rechte Dritter verletzt oder die Registry unerlaubterweise von der Registrierung rechtswidriger Domains profitiert.
Inhaber von Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten sollten also frühzeitig tätig werden, um ihre Rechte bezüglich der neuen Domains (z.B. .versicherung) und der dann folgenden Second-Level-Domains (z.B. name.versicherung) zu schützen.
Firmen, Städte, Organisationen und Regionen sollten zudem spätestens jetzt über die eigene Domain nachdenken. Für einige Domains soll es bereits Mehrfachbewerbungen geben, so dass auch hier Streit zu erwarten ist.
Weitere Informationen zu den neuen Domains
Einige Beispiele zu von Terhaag & Partner geführter Domainstreitigkeiten
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