Alternativen zu illegalen Streaming-Portalen wie kino.to im Internet

Internet, IT und Telekommunikation
16.06.20111012 Mal gelesen
Nachdem die Streaming Webseite kino.to wegen Urheberrechtsverletzungen abgeschaltet und die Betreiber verhaftet worden sind, interessieren sich viele Nutzer nach legalen Möglichkeiten, um sich Kinofilme oder auch Fernsehfilme übers Internet anzusehen. Und die gibt es auch in Deutschland.

Wer wie die Betreiber von Kino.to auf seinem Portal Raubkopien von aktuellen Filmen zum Streaming angeboten hat, macht sich wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung strafbar. Darüber hinaus macht sich nach der Ansicht der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) auch der einzelne Nutzer durch das Ansehen dieser Filme strafbar.

 

Auch wenn diese Auffassung der GVU hinsichtlich der Nutzer umstritten ist - und uns zweifelhaft erscheint - so raten wir dazu, sich nach legalen Alternativen umzuschauen. Und die gibt es, wobei der Nutzer natürlich gewisse Abstriche hinsichtlich der Aktualität der angebotenen Filme hinnehmen muss. Nach unserem Dafürhalten gibt es einige legale Portale, die durchaus empfehlenswert sind. Welches Sie davon bevorzugen, ist eine Frage des persönlichen Geschmackes. Hier eine kleine Auswahl an kostenlosen Angeboten:

   

Darüber hinaus finden wir auch die kostenpflichtige Online-Videothek Maxdome http://www.maxdome.de interessant. Hierbei handelt es sich größtenteils um ein kostenpflichtiges Angebot.

 

Wer sich Fernsehfilme über den eigenen PC anschauen möchte, sollte mal einen Blick in die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen sowie einiger Privatsender riskieren.

 
  • http://www.ardmediathek.de
  • http://tvthek.orf.at/
  • http://www.zdf.de/ZDFmediathek
  • http://videos.arte.tv/de/videos#/tv/coverflow///1/100/
  • http://rtl-now.rtl.de
  • http://www.prosieben.de/video
 

Sicherlich sind auch die folgenden Beiträge interessant für Sie:

  • http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ermittlungen-gegen-kino-to-was-haben-die-nutzer-jetzt-zu-befurchten-8628/
  • http://www.wbs-law.de/urheberrecht/kino-to-die-rechtlichen-hintergrunde-8680/
  

Quellen:

  • http://www.chip.de/news/Alternative-zu-Kino.to-Filme-legal-im-Netz-schauen_33941430.html
  • http://www.chip.de/artikel/Video-Downloads-So-kommen-Sie-an-die-Filme-im-Internet_35403649.html
  • http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/it-internet/kostenlos-und-legal-filme-sehen/4287362.html
  • http://news.preisgenau.de/kinoto-alternative-ahnliche-legale-und-kostenlose-film-seiten-fur-kino-streams-22125.html
  • http://www.winload.de/news/musik/musik-kostenlos-horen-die-5-besten-legalen-streaming-webseiten/