Nach mehreren Berichten in den Medien kam es zu der Schließung des Portals Kino.to zumindest nicht allein durch die Arbeit der Ermittler. Ein früherer Mitarbeiter soll ausgepackt und wichtige Informationen preisgegeben haben. Die Gesellschaft zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) irrte nämlich in einem wichtigen Punkt: Sie nahm an, dass die Betreiber dieses Streamingplattform im fernen Tonga sitzen würden. Hierbei handelt es sich um einen Inselstaat, der sich im südlichen Pazifik befindet. Stattdessen kam von ihm der entscheidende Tipp, dass die Webseite vom heimischen Leipzig aus betrieben wurde. Der Grund für die Preisgabe von diesen Informationen soll darin liegen, dass der Mitarbeiter aufgrund der guten Einnahmen der Betreiber mit seiner Bezahlung unzufrieden gewesen sei.
Nutzer sollten derartige Streaming-Angebote auch von anderen Betreibern nicht in Anspruch nehmen, weil auf jeden Fall das Betreiben von derartigen Portalen eine Urheberrechtsverletzung darstellt, die strafbar ist. So etwas sollte nicht unterstützt werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Quellen/Infos:
- http://www.bild.de/regional/leipzig/razzia/so-flog-die-filmboerse-auf-18305036.bild.html
- http://www.zeit.de/digital/internet/2011-06/kino-stream-ermittlung
- http://www.golem.de/1106/84124.html
- http://www.wbs-law.de/urheberrecht/kino-to-die-rechtlichen-hintergrunde-8680/
- http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ermittlungen-gegen-kino-to-was-haben-die-nutzer-jetzt-zu-befurchten-8628/
- http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/internationale-durchsuchungsaktion-gegen-das-system-kino-to-8625/