Fürsorgepflicht eines Telekommunikationsunternehmens

Internet, IT und Telekommunikation
09.06.2011589 Mal gelesen
Auch wenn der Umgang mit Telekommunikationsunternehmen diesen Eindruck im Alltag nicht vermittelt: TK-Unternehmen haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kunden!

Das Landgericht Bonn hat in einem Urteil vom 01.06.2010 (Az.: 7 O 470/09) darauf hingewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen bei Router-Fehler durchaus eine Fürsorgepflicht haben. In dem zu entscheidenden Fall war eine Dauerverbindung eingerichtet worden, obwohl ein Minutentarif gewählt wurde. Da das Nutzerverhalten nicht zum gewählten Tarif passt, hätte nach Auffassung der Bonner Richter das Telekommunikationsunternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen und zur Schadensminderung ggf. den Anschluss sperren müssen. So waren innerhalb kürzester Zeit für den Kunden Kosten von knapp € 6.000,00 entstanden.

Wenn ein ungewöhnliches Nutzungsverhalten im krassen Widerspruch zum gewählten Internettarif steht und eine Kostenexplosion droht, muss ein TK-Anbieter eingreifen. Dies gilt auch in einem Massengeschäft, wie in dem vorliegenden Fall.

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