Gewerbeauskunft-Zentrale - Kann man sich gegen Vertrag und Rechnung wehren?

Internet, IT und Telekommunikation
07.06.20111168 Mal gelesen
Die Gewerbeauskunft-Zentrale gehört zu den dubiosen Branchenbuchanbietern. Wir raten Ihnen ab, ohne vorherige anwaltliche Beratung Zahlungen zu leisten. Wehren Sie sich mit uns erfolgreich. Kostenlose Hotline 0800/1004104 - Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzng.

Aktuell verschickt die GWE GmbH, bekannt unter "Gewerbeauskunft-Zentrale" wieder Schreiben mit dem Hinweis, dass eine entsprechende Nachricht bereits per Post zugesandt worden sei. Wie uns viele Mandanten versichern, ist dies aber nicht der Fall gewesen. Dann wird der Adressat aufgefordert, kurzfristig Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen. Wer dann das entsprechende Kleingedruckte nicht liest oder überfliegt, kann leicht den mit der Rücksendung der Telefaxnachricht vorgenommenen Vertragsschluss übersehen. Mit der Unterschrift und der "gebührenfreien Rückantwort" wird ein Zweijahresvertrag abgeschlossen, der monatlich netto € 39,85 kostet.

Sollte versehentlich eine Unterschrift und eine Rückantwort an die Gewerbeauskunft-Zentrale erfolgt sein, sollten Sie dennoch nicht sofort Zahlung leisten. Einige Gerichte sehen die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale durchaus als nicht rechtmäßig an.

Nutzen Sie unsere kostenlose Hotline unter 0800 / 100 41 04.

Gern geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung in Ihrer Auseinandersetzung mit der Gewerbeauskunft-Zentrale.

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