Zeitungsverleger wenden sich gegen Onlineangebote von ARD und ZDF

Internet, IT und Telekommunikation
07.05.2011390 Mal gelesen
Der Bundesverband der Zeitungsverleger hat die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF ins Visier genommen. Dabei wirft er ihnen vor allem Vetternwirtschaft bei der vorgeschriebenen Überprüfung ihrer Angebote im Netz vor.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben in den letzten Jahren ihre Webseiten immer mehr ausgebaut- zum Ärger der Zeitungsverlage. Diese setzen auch immer mehr auf das Internet, um neue Kunden zu gewinnen. Dabei haben sie den Vorteil, dass sie diese Angebote aufgrund der Einnahmen aus den Rundfunkgebühren besser finanzieren können.

Um eine dadurch mögliche Verzerrung des Wettbewerbs zu verhindern wurde über die EU durchgesetzt, dass ARD und ZDF ihre Angebote dem sogenannten Dreistufentest unterziehen müssen. Dabei muss untersucht werden, ob sie den demokratischen, sozialen und persönlichen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen. Darüber hinaus müssen sie auch in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Schließlich muss der finanzielle Aufwand dargelegt werden. Soweit dieser Test nicht bestanden wird, dürfen die Inhalte der Rundfunkanstalten bereits 7 Tage nach der Sendung nicht mehr abgerufen werden können.

Das Heikle daran ist, dass die Überprüfung nicht durch unabhängige Instanzen, sondern durch das eigene Aufsichtsgremium des jeweiligen Senders erfolgt. Diese sollen dabei laut des Bundesverbandes der Zeitungsverleger nicht immer objektiv verfahren haben. Vielmehr sollen eigene Inhalte bevorzugt worden sein. Hiergegen möchte jetzt der Bundesverband der Zeitungsverleger im Wege der Klage vorgehen.

 

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