Unter dem Namen "Verbraucherschutzzentrale" werden wieder einmal Bürgerinnen und Bürger angerufen und Opfer unerlaubter Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale veröffentlicht die Tricks und listet Namen und Telefonnummern der falschen Anrufer!
So erkennen Sie den falschen Anruf:
Fake-Nummer: 01805 420 450
Die Vorgehensweise der falschen "Verbraucherschützer" funktioniert i.d.R. nach derselben Methode:
Eine Frau Schmidt, die vorgibt seit ca. drei Wochen bei der "Verbraucherschutzzentrale" tätig zu sein, ruft an. Sie behauptet, dass der Angerufene bei 25 verschiedenen Glücksspielen gelistet sei und nun bei 24 herausgenommen worden wäre, allerdings wäre die Herausnahme bei einem Glücksspiel nicht möglich. Eine Kündigung dieser Beziehung wäre jedoch nach Aussage eines Anwalts (Herr Müller) über den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements möglich (sechs Monate Abo für 43,50 Euro). Um dieses Abonnement abzuschließen, würde sich ein Herr Michael Stein vom NTMS-Verlag melden. Der daraufhin anrufende Herr Stein verkauft ein Zeitschriftenabonnement.
Den angerufenen Verbrauchern wird zugleich mitgeteilt, sie erhielten unter der Rufnummer 01805 420450 eine Bestätigung, dass Frau Claudia Schmidt tatsächlich bei der "Verbraucherzentrale in Stuttgart" arbeite. Bei Rückruf der Rufnummer 01805 420450 meldet sich dann ein Herr König und leitet den Anruf an Frau Schmidt weiter.
Folgende Angaben machen die falschen "Verbraucherschützer":
Angegebene Rückrufnummer (nicht anrufen!):
* 01805 420 450
Angegebene Telefonnummern:
* 0711-6506910
* 030-472740330
Genannte Namen:
* Frau Janine Breuer
* Herr König
* Herr Michael Stein
* Anwalt Herr Müller
* Frau Claudia Schmidt
Genannte Firmen:
* NTMS-Verlag
* Firma OGS
Falls Sie ein solcher Anruf erreicht, ignorieren Sie diesen einfach!
Sie können der Verbraucherzentrale den Fall gerne melden. Bitten senden Sie eine Mail mit einer kurzen Schilderung des Falles, der genannten Telefonnummer und dem Namen der Anrufer an unsere Experten:
tfh@vz-bw.de
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Sie nicht ungefragt bei Ihnen anruft!
Quelle: Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg vom 14.04.2011