OVG Münster: Behörden müssen Informationen über Zahlungen von Agrarsubventionen grundsätzlich herausgeben

Internet, IT und Telekommunikation
26.04.2011489 Mal gelesen
Informationen über die oben genannten Zahlungen sind als Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) zu bewerten und müssen als solche grundsätzlich herausgegeben werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden.

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LL.M. und Europajurist (Univ. Würzburg)

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