Great Movies GmbH – Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt im Namen eines neuen Rechteinhabers ab

Internet, IT und Telekommunikation
07.04.2011838 Mal gelesen
Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl aus Postbauer mahnt neuerdings im Namen der Great Movies GmbH die unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes „2010: Moby Dick“ in Internettauschbörsen ab.

Die Great Movies GmbH hat ihren Sitz in Mainz.

Der Abgemahnte wird von der Rechtsanwaltskanzlei Lihl wegen der Rechtsverletzung dazu aufgefordert, einen Pauschalbetrag in Höhe von 750,00 Euro zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung gegenüber der Great Movies GmbH abzugeben.

In dem der Abmahnung angehängten Beschluss des LG München I sind auch noch weitere Titel der Great Movies GmbH aufgelistet:

  • "6 Guns"
  • "River of Darkness"
  • "Titanic 2: Die Rückkehr"

Aus diesem Grund ist es sehr wahrscheinlich, dass auch Abmahnungen in Bezug auf diese Titel durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl erfolgen können.

Weitere Informationen zu den genannten und weiteren Abmahnungen im Bereich des Filesharings können sie der Homepage unserer Kanzlei entnehmen:

http://www.die-abmahnung.info/

 

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte

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