Stornierung einer Online-Buchung für Reise

Internet, IT und Telekommunikation
07.04.2011607 Mal gelesen
Ist ein Reisebüro zum Schadenersatz verpflichtet, weil es eine Reise trotz Storno-Mail durch den Kunden beim Reiseveranstalter gebucht hat? Das hängt davon ab, wann die E-Mail im rechtlichen Sinne zugegangen ist.

Im vorliegenden Fall hatte jemand ein Reisebüro mit dem Buchen einer Reise beauftragt. Dies sollte dann geschehen, sobald die Reise vom Reiseveranstalter zu einem bestimmten Preis angeboten wird. Nachdem er die gewünschte Reise selbst im Internet gefunden und gebucht hatte, schickte er am gleichen Abend eine Stornierungs-Mail an sein Reisebüro.

Dummerweise war die Inhaberin des Reisebüros am nächsten Morgen bereits vor dem offiziellen Geschäftsbeginn gegen 08.10 Uhr vor Ort, entdeckte im Internet die gewünschte Reise zu einem günstigen Preis. Ohne vorher die eingegangenen E-Mails zu sichten, nahm sie die Buchung vor.

Aufgrund dessen musste der Kunde die Reise im Reiseportal stornieren. Er fordert jetzt, dass das Reisebüro ihm die dadurch entstandenen Stornierungskosten ersetzt.

 

Das Amtsgericht Meldorf wies jedoch die Klage des Kunden mit Urteil vom 29.03.2011 ab (Az. 81 C 1601/10). Eine Verpflichtung zum Schadenersatz würde nur dann bestehen, wenn die E-Mail bereits mit dem Eintreffen auf dem Server als zugegangen gilt. Das ist aber nach der Ansicht des Gerichtes nicht der Fall. Dies ergibt sich daraus, dass eine Mail erst dann als zugegangen gilt, sobald üblicherweise mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Zu dem Zeitpunkt der Buchung durch die Inhaberin der Reise gegen 08.10 Uhr konnte jedenfalls keine Kenntnisnahme erwartet werden, weil das Reisebüro dann noch nicht offiziell geöffnet hatte. Anders wäre das nur dann, wenn das Reisebüro mit der Stornierung hätte rechnen müssen.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen, weil von einem Onlinehändler nicht erwartet werden kann, dass er ständig sein E-Mail Postfach durchsehen muss.