Ermittlung der IP-Adressen nicht zuverlässig, so Landgericht Köln in 2008

Ermittlung der IP-Adressen nicht zuverlässig, so Landgericht Köln in 2008
06.04.2011691 Mal gelesen
Ob bei den Ermittlungen in Filesharingfällen immer "alles immer" richtig ermittelt wird? Kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 - Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung.

Immer wieder interessant ist die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 25.09.2008 (Az.: 109-I/08). Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Köln hat bezüglich der ermittelten IP-Adressen festgestellt, dass immer wieder Fehler vorkommen. Dabei bezieht sich das Landgericht Köln auf Beobachtungen, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider zurückmelden, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt keine Session zur konkreten IP-Adresse gefunden werden konnte.

Wörtlich heißt es in dem Urteil:

"Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 % aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 % betragen."

Die Kölner Richter gehen davon aus, dass diese Schwierigkeiten bei der Zeitnahme entstehen, die sowohl beim ermittelnden Unternehmen als auch beim Provider erfolgt.

Auch zu den immer wieder zitierten Hash-Werten heißt es in der Entscheidung des Landgerichts Köln:

"Auch die Verlässlichkeit der Hash-Werte, die nach den Beobachtungen der Staatsanwaltschaft Köln manipuliert werden können und gelegentlich - von Hackern - manipuliert werden, um den Betrieb der Tauschbörse zu stören, ist nicht hundertprozentig gewährleistet."

Hier stellt sich für uns auch mit Blick auf die heutige Abmahnpraxis immer wieder die Frage, ob sich an diesem Zustand etwas geändert hat. In Anbetracht der vielen zivilrechtlichen Auskunftsverfahren ist es schwieriger geworden, die damaligen Beobachtungen der Staatsanwaltschaft zu verifizieren.

 

Kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 - Sie erhalten kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung!

Täglich aktuelle Informationen zu Abmahnungen und zum IT-Recht:

http://abmahnung-blog.de/

http://it-vergabe-blog.de/