Das Landgericht Hamburg urteilte zu der Frage, inwieweit Amazon die Buchpreisbindung zu beachten hat.
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In einem Urteil vom 19.01.2010 (Az.: 312 O 258/09) weist das Landgericht Hamburg darauf hin, dass bei einer ungeprüften Übernahme von zu niedrigen Preisen des Lieferanten ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vorliegen kann. Hier traf es Amazon. Das Gericht weist darauf hin, dass Amazon in einem solchen Fall nicht nur mittelbarer Störer ist, sondern als unmittelbar Handelnder haftet.
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