Bespitzelung von Betriebsräten bei H&M?

Internet, IT und Telekommunikation
02.04.2011659 Mal gelesen
Nach Angabe der Gewerkschaft ver.di soll das Unternehmen möglicherweise Mitglieder des Betriebsrates abgehört haben beziehungsweise zumindest die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben. Aufgrund dessen hat ver.di beim Arbeitsgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen H&M eingeleitet.

Im vorliegenden Fall wirft Verdi der Geschäftsführung von dem Textilunternehmen H&M vor, dass sie die technischen Voraussetzungen für das Abhören von Betriebsratsräumen geschaffen habe. Das Belauschen sei durch über die in den Räumlichkeiten befindlichen Telefone möglich gewesen. Dies sei durch Mitglieder des Betriebsrates aufgedeckt worden.

Soweit sich das heimliche Abhören über die Telefonanlage wirklich ereignet hat, wäre das ein schwerer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mitarbeiter. Und das Unternehmen kann sich nicht einfach damit herausreden, dass die Abhörfunktion ja nicht aktiviert werden muss. Denn ein Arbeitgeber muss kraft seiner Fürsorgepflicht alles für ihn Zumutbare unternehmen, um seine Mitarbeiter vor Schaden zu bewahren.

Auch wenn ver.di das Abhören der Arbeitnehmer derzeit nicht beweisen kann, hat Verdi gegen H&M beim Arbeitsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt. Dies ist inzwischen auch erlassen worden. H&M soll zum Deaktivieren der jeweiligen Funktionstasten verpflichtet worden sein.

 

Quellen:

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/hm100.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,753883,00.html

http://www.tarife-verzeichnis.de/nachrichten/5533-einstweilige-verfuegung-gegen-h-und-m-wegen-akustischer-raumueberwachung.html