Online-Händlern droht neue Abmahnwelle wg. Facebook-Einbindung: "Like Button" in Webshops

Internet, IT und Telekommunikation
08.02.2011769 Mal gelesen
Erste Abmahnungen wegen angeblich datenschutzrechtswidriger Einbindung des "Like Buttons" machen die Runde. Informationen und Hilfe finden Sie hier:

Der Werbewert eines Facebook-Profils ist nicht zu unterschätzen. Facebook bietet den Unternehmen damit eine hervorragende Möglichkeit, vorhandene Kundenkontakte zu pflegen und neue Kontakte zu generieren. Wer im Onlineshop einkauft, kann mittels Anklicken des "Like Buttons" zugleich auch ein "Fan" des Online-Händlers bei Facebook werden. Tausende Unternehmen verfügen bereits über ein Facebook-Profil und haben den "Like Button" in ihre Unternehmensseite integriert.

Möglicherweise steht diesen Unternehmen nun Ärger ins Haus. Wird der "Like Button" von Besuchern der Webseite angeklickt, so werden Daten an Facebook gesendet, die ermöglichen, dass der Besucher bei Facebook als Fan des Unternehmens geführt wird. Die Übermittlung von Daten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht unproblematisch. Jedenfalls erscheint es ratsam in "Nutzungsbedingungen", "AGB" oder "Datenschutzerklärungen" auf die Datenverwendung hinzuweisen. Ansonsten droht eine Abmahnung wegen fehlenderdatenschutzkonformer Einbindung des Facebook-Schalters.

Die Rechtslage ist gegenwärtig noch völlig unklar. Es gibt bislang keinerlei Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Nach Informationen von Spiegel-Online machen jedoch bereits die ersten Abmahnungen die Runde. Unternehmen und Shops, die einen entsprechenden "Like Button" auf ihre Website eingebunden haben, empfehlen wir daher, die Datenschutzerklärung, AGB bzw. Nutzungsbedingungen schnellst möglich auf den Prüfstand zu stellen und zu überarbeiten.

Informationen zu unserem Leistungsspektrum im Datenschutzrecht finden Sie hier.

Ihr

Aleksandar Silic, LL.M.

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