OLG Hamm zur Irreführung des Verbrauchers durch Werbung mit Echtheitsgarantie auf Webseite

Internet, IT und Telekommunikation
18.01.2011740 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit einem Echtheitszertifikat im Netz nicht wettbewerbswidrig ist. Die Frage ist allerdings, ob sich die Online-Händler hierauf verlassen können.

Soweit ein Online-Händler auf seiner Webseite - oder auf Plattformen wie eBay - mit Selbstverständlichkeiten wirbt, muss er normalerweise mit einer teuren Abmahnung rechnen. Denn hierdurch wird der Verbraucher häufig in die Irre geführt. Diese Voraussetzung liegt dann vor, wenn der Verkäufer durch seinen Hinweis den unzutreffenden Eindruck erweckt, dass sein Produkt insoweit etwas Besonderes darstellt. Hinsichtlich der Verwendung von Echtheitszertifikaten haben das die Landgerichte bislang sehr unterschiedlich gesehen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in dieser Frage erst einmal für Klarheit gesorgt. Es hat im Rahmen eines Kostenbeschlusses am 20.12.2010 entschieden, dass hierin keine Irreführung liegt (Az. I 4 W - 121/10) und eine anderslaute Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Die Richter vom OLG Hamm verweisen darauf, dass die Verbraucher normalerweise wissen, dass ein Verkäufer von Gesetzes wegen keine gefälschte Ware verkaufen darf. Insofern fehlt es hier ausnahmsweise an einer Täuschung. Eine Entscheidung, die aus Sicht von Online-Händlern zu begrüßen ist.

Wer als Online-Händler bereits abgemahnt worden ist, sollte sich auf diese Entscheidung berufen. Ansonsten sollten Sie lieber vorsichtig sein. Denn es ist nicht gesagt, dass andere Oberlandesgerichte ebenfalls diese Ansicht vertreten.

Auf Wunsch stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung in Ihrem konkreten Einzelfall zur Verfügung. Darüber hinaus enthält unser Internetauftritt viele Beiträge zu diesem Thema.

 

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2017/landgericht-muenster-irrefuehrende-werbung-durch-nutzung-der-aussage-ce-geprueft/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1775/olg-oldenburg-untersagt-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1005/olg-hamm-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten-wie-24-monate-gewaehrleistung-ist-irrefuehrend/