Kanzlei Schutt, Waetke, Karlsruhe mahnt im Auftrag von der Firma West Coast Productions Inc. (USA) ein pornografisches Werk ab

Internet, IT und Telekommunikation
14.01.2011749 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Schutt, Waetke, aus Karlsruhe bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Schutt, Waetke  aus Karlsruhe mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um ein pornografisches Werk. Bei der Rechtsinhaberin handelt es sich um die Firma West Coast Productions Inc., Remmet Avenue 10040, 91311 Chhatsworth CA (USA).

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 700,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

 

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