Beendigung eines DSL Vertrages durch Kündigung aus wichtigem Grund bei Änderung persönlicher Umstände des Kunden?

Internet, IT und Telekommunikation
28.12.2010982 Mal gelesen

In einem DSL Vertrag verpflichtet sich der Anbieter von Telekommunikationsleistungen, einem Kunden den Zugang zum Internet herzustellen.

Dem Kunden steht das Recht zu, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden. Voraussetzung dafür ist, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann. Dies ist im Allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen. Wird der Kündigungsgrund hingegen aus Vorgängen hergeleitet, die dem Einfluss des Kündigenden herrühren, rechtfertigt dies nur in Ausnahmefällen die fristlose Kündigung. Die Abgrenzung der Risikobereiche ergibt sich dabei aus dem Vertrag, dem Vertragszweck, und den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

In die Interessenabwägung sind folgende Gesichtspunkte einzustellen. Der Gläubiger der Dienstleistung, der die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann, hat unter dem Blickwinkel der Vertragsparität ein nachvollziehbares Interesse dran, dem Leistungsanbieter kein Entgelt mehr zu entrichten. Das Risiko, diese Dienstleistung aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können, trägt aber grundsätzlich er. Denn diese Gründe liegen allein in dessen Sphäre und sind vom Anbieter der Leistung nicht beeinflussbar.

Eine relativ lange Vertragslaufzeit von zwei Jahren ist die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Kunden für einen niedrigen monatlichen Grundpreis, wenn ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Preisen möglich gewesen wäre. Daraus ergibt sich, dass auch nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag das Risiko der Verwendbarkeit des DSL Anschlusses während der vereinbarten Laufzeit beim Kunden liegt, denn dieser hat um seines pekuniären Vorteils Willen die vergleichsweise lange Vertragsdauer in Kauf genommen. Dabei sind auch die erheblichen Kosten des Anbieters durch die Bereitstellung des DSL Anschlusses zu berücksichtigen, die sich infolge einer geringen monatlichen Grundgebühr regelmäßig erst während des zweiten Vertragsjahres rechnen. Dem Anbieter ist nicht zuzumuten, aufgrund von allein aus der Sphäre des Kunden stammenden Umständen auf die Amortisation der Anfangskosten zu verzichten.