Kanzlei Schutt Waetke, Karlsruhe mahnt im Auftrag der Firma Exquisite Multimedia Inc., Chatsworth, California einen pornografischen Film ab

Internet, IT und Telekommunikation
20.12.2010659 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Schutt Waetke bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um ein pornografisches Filmwerk. Rechteinhaber ist die Firma Exquisite Multimedia Inc., Dearborn Avenue, 20821, 91311 Chatsworth California.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 700,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

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