Was Betreiber eines Online-Shops beachten sollten

Internet, IT und Telekommunikation
30.11.2010421 Mal gelesen
Inhaber eines Online-Shops haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie einen Vertrag mit ihren Kunden abschließen. Diese haben jeweils ihre Vorzüge und Nachteile. Was Sie als Anbieter bei dem Formulieren der Klauseln in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten sollten, damit es zu keiner kostspieligen Abmahnung kommt.

Als Betreiber eines Onlineshops sollten Sie unbedingt wissen, auf was es bei dem Vertragsschluss mit Ihren Kunden ankommt. Je nach Art der von Ihnen verwendeten Klauseln kommt der Vertrag mit Ihrem Kunden im Online-Handel bereits mit der Abgabe der Bestellung zustande - was für Sie als Anbieter von Nachteil ist. Sie müssen dem Kunden darüber hinaus erläutern, auf welche Weise der Vertrag zustande kommt. Diesbezüglich haben Sie als Betreiber eine Informationspflicht. Und es ist sehr wichtig, dass Sie in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksame Klauseln verwenden. Ansonsten müssen Sie mit einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale oder die Konkurrenz rechnen.

 

Nähere Einzelheiten erfahren Sie  in unserem Internetangebot.

http://www.wbs-law.de/news/e-commerce/2123/was-betreiber-eines-online-shops-beachten-sollten

http://www.wbs-law.de/news/e-commerce/1940/online-handel-vorsicht-vor-unwirksamen-agb-klauseln

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1730/olg-hamburg-informationspflicht-ueber-die-moeglichkeit-eingabefehler-zu-erkennen-und-korrigieren

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1444/online-handel-spiele-und-filme-mit-usk-bzw-fsk-kennzeichnung-muessen-ab-dem-01042010-die-neuen-kennzeichnungen-fuehren

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http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1396/taetigkeitsschwerpunkt-internetrecht