Als Betreiber eines Onlineshops sollten Sie unbedingt wissen, auf was es bei dem Vertragsschluss mit Ihren Kunden ankommt. Je nach Art der von Ihnen verwendeten Klauseln kommt der Vertrag mit Ihrem Kunden im Online-Handel bereits mit der Abgabe der Bestellung zustande - was für Sie als Anbieter von Nachteil ist. Sie müssen dem Kunden darüber hinaus erläutern, auf welche Weise der Vertrag zustande kommt. Diesbezüglich haben Sie als Betreiber eine Informationspflicht. Und es ist sehr wichtig, dass Sie in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksame Klauseln verwenden. Ansonsten müssen Sie mit einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale oder die Konkurrenz rechnen.
Nähere Einzelheiten erfahren Sie in unserem Internetangebot.
http://www.wbs-law.de/news/e-commerce/2123/was-betreiber-eines-online-shops-beachten-sollten
http://www.wbs-law.de/news/e-commerce/1940/online-handel-vorsicht-vor-unwirksamen-agb-klauseln
http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1444/online-handel-spiele-und-filme-mit-usk-bzw-fsk-kennzeichnung-muessen-ab-dem-01042010-die-neuen-kennzeichnungen-fuehren
http://www.wbs-law.de/news/e-commerce/1386/hanseatisches-olg-zu-den-anforderungen-an-eine-garantieerklaerung
http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1396/taetigkeitsschwerpunkt-internetrecht