Kanzlei Stefan Auffenberg, Dortmund mahnt im Auftrag von der Firma Inquisitionlive das Filmwerk „Die Entflohene“ ab

Internet, IT und Telekommunikation
26.11.2010880 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Stefan Auffenberg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Stefan Auffenberg aus Dortmund mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Filmwerk "Die Entflohene". Rechteinhaber ist das Unternehmen Inquisitionlive, vertreten durch den Inhaber Tobias Franz, Siedlerstraße 2, 55120 Mainz.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 275,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 49 (0) 221 951563-52 persönlich zur Verfügung.

Sicher interessiert Sie auch unser nachfolgendes Angebot:

 

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot