Die Kanzlei Winterstein mahnt Filmwerke im Auftrag der IPforceOne GmbH ab

Internet, IT und Telekommunikation
18.10.2010527 Mal gelesen
Die Kanzlei Winterstein trat bislang bei Abmahnungen wegen Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen in Erscheinung. Nun mahnen Sie im Auftrag des Rechteinhabers IPforceOne GmbH Spielfilme ab.

Die Kanzlei Winterstein trat bislang bei Abmahnungen wegen Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen in Erscheinung. Nun mahnen Sie im Auftrag des Rechteinhabers IPforceOne GmbH Spielfilme ab.

Abgemahnt werden die Titel:

"5150 Elm?s Way"

"Bad Blood"

"King of Thom"

"Rise of The Gargoyles"

Die Abmahnung umfasst regelmäßig sieben Seiten, sowie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und eine Seite mit Ermittlungsdatensätzen. Die Abmahnung wird - wie bei Winterstein Rechtsanwälte üblich - per Einschreiben versandt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärungunter kurzer Fristsetzung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von ca. Euro 850,00 "angeboten".

Gleich an mehreren Stellen weist Winterstein Rechtsanwälte darauf hin, dass sich der Vergleichsbetrag, erhöhen könne, wenn das Verhalten des Abgemahnten den anwaltlichen Bearbeitungsaufwand entscheidend erhöht.

KEINESFALLS sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!