Stürze im Pflegeheim - vollbeherrschbares Risiko des Heimes

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15.10.20101119 Mal gelesen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 18. Dezember 1990, Az.: VI ZR 169/90) liegen Stürze in Pflegeeinrichtungen - beispielsweise dementer, sturzgefährdeter Insassen - innerhalb des voll beherrschbaren Gefahren- und Verantwortungsbereiches des jeweiligen Heimes. Obhutspflichten dienen gerade dazu, den sturzgefährdeten Bewohner vor Schäden zu bewahren.

Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 29. Juli 2009 (Az.: 1 O 195/08) ein Pflegeheim zum Schadenersatz verurteilt.

Im damals entschiedenen Fall kam ein Heimbewohner bei einem beaufsichtigten und begleiteten Toilettengang, bei dem die Begleitung durch Personal zur Sturzvermeidung erforderlich war, zu Fall. Zum Erhalt seiner Mobilität sollte der Geschädigte den Weg zur Toilette zu Fuß gehen. Durch den Sturz erlitt er eine Fraktur des Schambeins.

Der damalige Geschädigte war bekanntermaßen gangunsicher, teilweise zur Fortbewegung auf einen Rollstuhl angewiesen und bei seinen Gängen notwendigerweise zu stützen. Maßgeblich war weiterhin, dass die Beaufsichtigung durch eine ungelernte Anfängerin erfolgte, obwohl eine Pflegefachkraft erforderlich gewesen wäre. Das Pflegeheim war es im Rahmen des Prozesses nicht gelungen den pflichtwidrigen und vorwerfbaren Pflegefehler zu widerlegen.

Das Gericht wies allerdings auch deutlich darauf hin, dass es "nicht allein genüge, dass ein sturzgefährdeter Heimbewohner in den Räumlichkeiten des Heims stürzt und sich verletzt". Dies allein ließe nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Personals schließen.

Die Klärung der haftungsrelevanten Frage, ob ein Pflegeheim einen pflichtwidriger Pflegefehler vorzuwerfen ist, die Bewertung der Beweissituation anhand von Patientenunterlagen sowie die Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes und die materielle Schadensberechnung wirft erhebliche Schwierigkeiten auf. Im Streitfall sollten Sie sich daher an einen auf (Arzt-) Haftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

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