Forderungsrecht - Kanzlei und Rechtsanwälte für Forderungsrecht aus Mainz auch europaweit tätig

EU Recht
18.08.2009 1677 Mal gelesen
Das Forderungsmanagement befasst sich bekanntlich mit der Geltendmachung und Durchsetzung außenstehender Forderungen. Der gesamtwirtschaftliche Schaden, der jährlich durch den Schuldnerverzug entsteht ist beträchtlich und kann legal und effektiv durch ein konsequentes Forderungsmanagement vermieden.


Das Forderungsmanagement befasst sich bekanntlich mit der Geltendmachung und Durchsetzung außenstehender Forderungen. Der gesamtwirtschaftliche Schaden, der jährlich durch den Schuldnerverzug entsteht ist beträchtlich und kann legal und effektiv durch ein konsequentes Forderungsmanagement vermieden werden.

Vorteile einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei gegenüber einem Inkassobüro

Im Gegensatz zu Inkassobüros sind Anwaltskanzleien zur umfassenden Durchführung des Verfahrens befugt. Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher außergerichtlicher Aufforderung nicht, kann die Forderung durch unsere Anwälte bundes- und europaweit auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Erfahrene Forderungsabteilung

Professionelle Software und eigene, erfahrene Forderungsabteilungen gewährleisten eine sofortige und umfassende Beitreibung der Forderung sowie eine einheitliche Forderungsbeitreibung.

Sollte der Schuldner trotz erfolgreicher Titulierung nicht zahlen, wird umgehend die Zwangsvollstreckung betrieben.

Oftmals gelingt es bereits außergerichtlich, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Die Kosten des Verfahrens trägt in diesen Fällen der Schuldner. Dies umfasst auch die eigenen anwaltlichen Gebühren.

Forderungsinkasso für Unternehmen

Unternehmen bieten wir die Möglichkeit, einen individuellen Inkassoberatungsvertrag abzuschließen. Durch die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale werden derart die gesetzlich angefallenen Gebühren abgegolten, sofern sich die Forderung als uneinbringlich erweisen sollte.

Datum: 18.08.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Vertragsrecht  
mehr über: Inkasso, Verzug, Schuldner

weitere Infos: ggr-law.com