Steuerliche Folgen erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Kündigung von Bausparverträgen
18.11.201959 Mal gelesen
Im Regelfall ist das Einkommen einer jeden Person einkommenssteuerpflichtig. Dieses gilt auch im Falle einer Insolvenz. Während des Insolvenzverfahrens...

Im Regelfall ist das Einkommen einer jeden Person einkommenssteuerpflichtig. Dieses gilt auch im Falle einer Insolvenz. Während des Insolvenzverfahrens werden in der Regel Anfechtungsansprüche durch den Insolvenzverwalter durchgesetzt. Dieses führt dazu, dass dem Insolvenzschuldner Geld zufließt. Trotz des Durchsetzens von Anfechtungsansprüchen innerhalb der Insolvenz, sind diese jedoch immer noch einkommenssteuerpflichtig.

 

Das Steuerschuldverhältnis des Steuerpflichtigen bleibt nämlich auch während der Insolvenzeröffnung bestehen. Da die Steuerforderungen durch die Anfechtung erst nach Insolvenzeröffnung entstehen, liegen gerade keine Massenverbindlichkeiten vor und müssen daher auch vorrangig befriedigt werden. Von besonderer Relevanz ist, dass eine etwaige Restschuldbefreiung und auch ein Insolvenzplan die Einkommenssteuerschulden nicht erfassen und diese so unabhängig davon bestehen. Dieses bedeutet für Sie, dass die Steuerforderungen des Finanzamtes auch nach dem erfolgreich durchgeführten Insolvenzverfahren weiterhin verrechnet, festgesetzt und vollstreckt werden können.

 

Dadurch verteuert sich das Insolvenzverfahren und macht es für die Insolvenzgläubiger weniger lukrativ. Jedoch ist dieses bei der Durchführung von Insolvenzanfechtungen unausweichlich. Sollten Sie sich hinsichtlich der steuerlichen Folgen von Insolvenzanfechtungen beraten lassen wollen oder ganz allgemein Fragen zum Insolvenzverfahren haben, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann mit seiner langen Expertise im Insolvenzrecht zur Seite. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.