S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG/ Deutsche S&K Sachwerte Nr.2 - Rückforderung der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalte

Kredit und Bankgeschäfte
09.11.2016277 Mal gelesen
Lange war es ruhig um den ersten Fonds der S&K-Unternehmensgruppe. Nun meldet sich der Insolvenzverwalter der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG/ Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG bei den Anlegern zurück – mit drastischen Forderungen. So können sich Anleger wehren.

Geld zu verlieren und es abschreiben zu müssen ist eine Sache. Geld aus eigener Tasche zahlen zu müssen, obwohl man schon Geld verloren hat, ist eine andere Sache. Vor genau diesem Problem stehen Anleger des Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgegesellschaft mbH & Co. KG/ Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG. In einem aktuellen Schreiben fordert der Insolvenzverwalter die Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

 

Hintergrund sei - so der Verwalter - dass die Ausschüttungen nicht durch Gewinne gedeckt waren, da es sich bei dem Fonds um ein Schneeballsystem handele. Die Rückforderungen der Ausschüttungen seien auch deswegen erforderlich, da Anleger unterschiedliche Ausschüttungen erhalten hätten und er über die Vergrößerung der Masse nach Zahlung alle Anleger gleich behandeln will.

 

So sollen die Anleger auch gleich nach der Zahlung die zurück zu zahlenden Ausschüttungen unmittelbar direkt wieder zur Insolvenztabelle als Forderung anmelden. Die Zahlung soll bis zum 28.11.2016 erfolgen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Den Vorgang in dieser Vorgehensweise muss man schon als einmalig ansehen. Nicht nur, dass der Insolvenzverwalter Forderungen aufgrund eines vermeintlichen Schneeballsystems stellt, was von ihm zu beweisen ist - er fordert die Anleger gleichzeitig auf, eine Forderung in genau der Höhe zur Insolvenztabelle anzumelden, in der die Anleger die Ausschüttungen an ihn zurückzahlen sollen. Damit stellt sich die Frage: Warum fordert der Insolvenzverwalter denn dann den ganzen Betrag, wenn er doch mit der Aufforderung zur Anmeldung der Forderung zu erkennen gibt, dass dem Anleger ein entsprechender Anspruch gegen die insolvente Schuldnerin zusteht?

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Anleger sollten hier nicht blind zahlen. Aus Erfahrungen bei Rückforderungen von Ausschüttungen wissen wir, dass nicht jede Forderung, die ein Insolvenzverwalter stellt, im Ergebnis auch begründet ist. Teilweise mussten Anleger im Ergebnis dann überhaupt nichts zahlen. Das ist kein Vorwurf, denn Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es nun einmal, im Rahmen der Gleichbehandlung in der Insolvenz, Differenzen auszugleichen.

 

Das bedeutet aber nicht, dass man der Forderung ungeprüft nachkommen sollte. Es gibt mehrere Ansatzpunkt dass diese Forderung jetzt und in dieser Höhe nicht berechtigt ist. Hier ist der Insolvenzverwalter in der Bringpflicht. Auf Basis der derzeitigen Informationen sollten Anleger jedenfalls nicht ohne genauere Prüfung zahlen.


Hartmut Göddecke

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