Zinsen auf Rekordtief - Augen auf bei Finanzierungen von Immobilien

Haftung des Immobilienerwerbers
23.03.202060 Mal gelesen
In Zeiten von Corona sinken die Zinsen für Immobiliendarlehen nochmals. Doch Vorsicht ist angebracht. Es tummeln sich unseriöse Angebote auf dem Markt.

Wie die Corona-Krise neue Geschäftsmodelle für Finanzvermittler ermöglicht

Auch schon vor der Corona-Krise war das Zinsniveau für Immobilienkredite auf einem historisch niedrigen Stand. Interessenten für den Bau eines Eigenheims oder den Kauf einer Eigentumswohnung konnten aus Angeboten wählen, die vor wenigen Jahren völlig undenkbar waren. Bedingt durch die allgemeine Lage und die positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschland musste zwar mit steigenden Immobilienpreisen gerechnet werden, jedoch wurden Immobilien dank attraktiver Zinskonditionen immer immer kostengünstiger.

Die Coronakrise als Hebel

Die sich jetzt dramatische verschärfende Corona-Krise hat nun zu einer enormen Steigerung der Verunsicherung auf dem Kreditmarkt geführt. Viele Interessenten sind wegen der unsicheren Zukunftsaussichten und der sich abzeichnenden Abschwächung der wirtschaftlichen Verhältnisse unsicher, ob der geplante Immobilienkauf trotz attraktiver Finanzierungskonditionen sinnvoll ist. So müssen viele Finanzierungsvermittler aber auch Banken seit Wochen eine sinkende Nachfrage verzeichnen.

Hier nun kommen die attraktiven Kreditkonditionen ins Spiel. So ist bereits jetzt festzustellen, dass Banken und Finanzierungsvermittler mit ihren Zinsvereinbarungen nochmals heruntergehen, zum Teil auf 0,30-0,50 % für 10-jährige Baudarlehen.

Vorsicht ist angebracht

Diejenigen, die trotzdem zuversichtlich in die Zukunft schauen oder jetzt auf den Erwerb einer Immobilie angewiesen sind und trotzdem in der zur Zeit schwierigen Situation weiterhin enthusiastisch sind, sollten dennoch vorsichtig sein. Denn oftmals haben auf den ersten Blick attraktive Finanzierungsangebote manchmal anderweitige Haken und lösen. Hohe Gebühren für durch die Bank durchzuführende interne Beleihungswertermittlung, Bearbeitungsgebühren und anderweitige Verwaltungsvorgänge werden zum Teil mit hohen einmal Beträgen geltend gemacht und auch die Finanzierungsvermittler eheben zum Teil weitere Kosten.  Auch steckt der Teufel meist im Detail, insbesondere wenn Sondertilgungen oder variable Kreditraten nicht oder nicht in ausreichendem Maß angeboten werden.

Zu beachten ist auch, dass nach der zumeist zehnjährigen Zinsbindungsfrist manchmal für ein böses Erwachen gesorgt worden ist. Denn tendenziell kann es bei den Zinsen langfristig nur noch nach oben gehen. Die eigenen Einkommensverhältnisse und die gesamte wirtschaftliche Situation jedes Einzelnen sollte deshalb nicht nur kurzfristig gesehen werden sondern langfristigen die Zukunft projiziert werden. Anschlussfinanzierungen müssen ebenfalls bewältigt werden wenn nicht innerhalb von 10 Jahren durch Sondertilgungen ein möglichst niedriger Restbetrag des Darlehens verblieben ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin rät, vor Abschluss eines vermeintlich kostengünstigen Immobilienkredites auch das Kleingedruckte prüfen zu lassen: "Derzeit melden sich bei mir viele Betroffene, die erst nach Abschluss der Finanzierung auch wirklich das Kleingedruckte und die Darlehensbedingungen gelesen haben und nun merken, dass der anfangs vermeintlich günstige Immobilienkredit doch teurer kommt als gedacht. Oftmals ist auch die Beratung vor Abschluss der Finanzierung nicht optimal verlaufen. So berichteten Mandanten uns, dass Berechnungsbeispiele und Zukunftsprojektionen der Finanzierungen oftmals nicht den tatsächlichen Bedingungen des später abgeschlossenen Darlehensvertrages entsprochen haben."

Während nach Abschluss der Finanzierung und der Auszahlung des Darlehensbetrages an den Verkäufer der Immobilie in den meisten Fällen das Vertragsverhältnis mit der Bank in Stein gemeißelt ist kann es dennoch Hoffnung geben, wenn dem Finanzierungsvermittler oder einem anderweitigen freien Berater eine mangelhafte Aufklärung aus Provisionsinteresse nachgewiesen werden kann. So werden beispielsweise oftmals Immobilienkaufverträge Hand in Hand mit einer zur Verfügung gestellten Finanzierung im Rahmen eines "Rundum-Sorglos-Paketes" angeboten.

Diese Rundum-Sorglos-Pakete bedürfen einer besonderen Prüfung. Denn wenn seitens des Verkäufers alles aus einer Hand angeboten wird bleibt meist wenig Freiraum zur Prüfung von Alternativen oder zur Anpassung von Finanzierungskonditionen. Oftmals arbeiten Finanzierungsvermittler und Bauträger Hand in Hand mit Banken um im Rahmen von Objektfinanzierungen gleichartige Darlehensverträge für eine Vielzahl von Kunden anzubieten. Vielfach wird nicht darauf hingewiesen, dass im Rahmen der eigenen Finanzierung auch Anpassungsmöglichkeiten vorhanden sind.", sagt Rechtsanwalt Klevenhagen, der mit seinem Team bei AdvoAdvice bereits eine Vielzahl derartiger Fälle bearbeitet hat und individuelle Lösungen entwickelte.

Gerade wenn es um eine meist im Leben einmalige Investition geht, sollte man sich nicht von den derzeit durchaus attraktiven Kreditkonditionen blenden lassen. Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung sollten hier im Zweifelsfall die abzuschließenden Darlehensverträge oder idealerweise auch die zugrunde liegenden Kaufvertragsentwürfe überprüft werden um für diese langfristige Investitionen eine angemessene Entscheidungsgrundlage zu haben.
 

Die Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen in Edelmetallen. 

Mit unseren Erfolge vor Gericht und in Verhandlungen mit Haftungsträgern haben wir vielen Anlegern zum Schadenersatz und zur Schadenbegrenzung verholfen. Fragen Sie uns nach unserer Leistungsbilanz!

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