Kann der Gesellschafter einer GmbH von der GmbH ein Gehalt erhalten?

Gesellschafter Gehalt Gesellschafterstreitigkeit Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Holger Traub Rechtsanwalt
30.07.202319 Mal gelesen
Kann der Gesellschafter einer GmbH von der GmbH ein Gehalt erhalten? Worauf ist hierbei zu achten?

Auch der Gesellschafter einer GmbH kann ein Gehalt von der GmbH erhalten. 

Ein solches Gehalt wird in der Regel dann bezahlt, wenn der Gesellschafter auch Geschäftsführer oder in einer anderen Anstellungsfunktion für die GmbH tätig ist (ggf. auch mit Prokura). 

Die Bedingungen und Voraussetzungen hierfür sind jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig und können komplex sein. Nachfolgend sind für diese Konstellation einige allgemeine Punkte aufgeführt, die es hierbei zu beachten gilt:

  1. Anstellungsvertrag: Der Gesellschafter muss in der Regel einen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen haben, der seine Rolle, Verantwortlichkeiten und Vergütung festlegt. Die vertraglichen Absprachen sollten einem Fremdvergleich standhalten.
  2. Vergütung: Die Vergütung muss angemessen sein. Das bedeutet, sie sollte nicht über dem liegen, was üblicherweise für eine vergleichbare Position gezahlt wird. Andernfalls könnte es zu steuerlichen Problemen kommen.
  3. Sozialversicherungsbeiträge: Wenn der Gesellschafter ein Gehalt erhält, müssen in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Dies ist im Einzelfall mit der Krankenkasse bzw. der deutschen Rentenversicherung abzustimmen (ggf. über ein Clearing-Verfahren).
  4. Steuerliche Aspekte: Die Gehaltszahlungen an den Gesellschafter sind in der Regel als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es gibt jedoch bestimmte steuerliche Aspekte, die zu beachten sind, insbesondere wenn der Gesellschafter auch Geschäftsführer ist. Vor allem muss immer das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung beachtet werden. Denn dies ist ein Hauptfallstrick in den Fällen, in welchen ein Gesellschafter ein Gehalt erhält.
  5. Gesellschafterbeschluss: In einigen Fällen kann ein Gesellschafterbeschluss erforderlich sein, um die Gehaltszahlung an einen Gesellschafter zu genehmigen.

 

 

Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

 

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