Geschmacksmusterrecht

Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmuster ist ein als Vorlage für Massenwaren verwendbares Muster (Vorlagen für Flächen mit zweidimensionalen Gestaltungen) oder Modell, das der Gestaltung der äußeren Form dient. Die Anmeldung zur Eintragung eines Geschmacksmusters in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen. Das DPMA prüft lediglich, ob die formalen Eintragungserfordernisse erfüllt sind, wie bspw. die Zahlung der erforderlichen Gebühren, und ob das Muster überhaupt dem Geschmacksmusterschutz zugänglich ist (§§ 16, 17 GeschmMG).

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