Auch eine Abmahnung von GIVENCHY, Société Anonyme über die CBH Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

25.08.201786 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB für die GIVENCHY, Société Anonyme wegen des Vorwurfes der Geschmacksmusterverletzung zur Prüfung vorgelegt.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In dem mir aktuell vorliegenden Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin seit langem weltweit Luxusgüter aller Art, darunter Lederwaren, insbesondere Handtaschen, Bekleidungsstücke, Parfümeriewaren, Schuhe und Accessoires vertreibe. Zur Handtaschenkollektion der Abmahnerin gehöre u.a. das Taschenmodel "Antigona", das in zahlreichen Ausführungs- und Gestaltungsformen auf dem Markt ist. Zur Veranschaulichung der Charakteristika des Modells einschließlich der Vielfalt der farblichen Gestaltungwird auf verschiedene Abbildungen des Modells verwiesen. Zur Sicherung ihrer Rechte an dem Taschenmodel verfüge die Abmahnerin über einschlägigen geschmacksmusterrechtlichen Schutz. In diesem Zusammenhang wird auf das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster 001 685 645-0001 verwiesen. Ein Auszug aus der Datenbank des EUIPO ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Unter Verweis auf die Merkmale der mustergegenständlichen Handtasche und das Angebot einer Tasche des Abgemahnten sowie einen durchgeführten Testkauf wird der Vorwurf der Geschmacksmusterverletzung erhoben.

 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Herausgabe, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf der Grundlage eines Streitwertes von 150.000,00 Euro beziffert (2.657,00 Euro).

 

Meine Einschätzung:

Eine geschmacksmusterrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die GIVENCHY, Société Anonyme erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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