Auch ein Schreiben der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für die Euro Souvenirs GmbH erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
02.07.201852 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für die Euro Souvenirs GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

 

Zu dem hier vorliegenden Schreiben:

Bei dem hier vorliegenden Schreiben handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern um eine sogenannte Berechtigungsanfrage.

In dem Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Euro Souvenirs GmbH Inhaberin des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nr. 001686007-0001 ist. Der geschützte Gegenstand betrifft eine Mütze in Form eines Husky mit grauem Kopf, weißem Schnauzenbereich und zwei langen, nach unten herabhängenden Beinen. Ein Datenbankauszug zu dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist dem Schreiben beigefügt.

Sodann wird auf ein Angebot des Adressaten des Schreibens über eine Mütze Bezug genommen. Auch diese Mütze stellt einen Husky-Kopf mit stilisierten Beinen dar. Aufgrund der Ähnlichkeiten im Gesamteindruck der Mützen wird um Mitteilung gebeten, aufgrund welcher Umstände der Adressat des Schreibens sich für berechtigt hält, seine Mütze in der Europäischen Union anzubieten und zu vertreiben.

 

Meine Einschätzung:

Dem hier vorliegenden Schreiben ist ein Urteil beigefügt, das in einem ähnlich gelagerten Fall ergangen ist. Vor diesem Hintergrund sollten Sie eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für die Euro Souvenirs GmbH auf jeden Fall ernst nehmen.

Sofern Sie nicht auf eine Berechtigungsanfrage reagieren, müssen Sie mit dem Ausspruch einer Abmahnung und erheblichen Kosten rechnen. Nutzen Sie daher die Ihnen gesetzte Frist, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen.

Für die Frage, ob eine Geschmacksmusterrechtsverletzung vorliegt, kommt es insbesondere darauf an, inwieweit die Produkte aufgrund von Gemeinsamkeiten und Unterschieden den gleichen Gesamteindruck vermitteln.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Berechtigungsanfrage sollten Sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Kostenrisiken einer juristischen Auseinandersetzung berücksichtigen.

 

Meine Empfehlung:

Lassen Sie sich zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsalternativen anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Online-Händler, die wie Sie eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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