Auch eine Abmahnung der Fatboy the original B.V. über die Heinrich Partner Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

30.05.201756 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine einstweilige Verfügung zur Prüfung vorgelegt, die von den Heinrich Partner Rechtsanwälten für die Fatboy the original B. V. erwirkt worden ist. Wenn Sie auch eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten haben, berate ich gerne auch Sie.

Zu der hier aktuell vorliegenden einstweiligen Verfügung:

Mit der hier aktuell vorliegenden einstweiligen Verfügung ist dem Abgemahnten gerichtlich untersagt worden, in der Europäischen Union mit Luft zu befüllende Liegen der streitgegenständlichen Art zu bewerben/bewerben zu lassen, anzubieten/anbieten zu lassen und/oder in den Verkehr zu bringen/in den Verkehr bringen zu lassen. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ist mit der Verletzung der Rechte an einem Geschmacksmuster, mit der Verletzung des Urheberrechtes und mit einer wettbewerbswidrigen Irreführung begründet worden.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, sollten Sie die erhobenen Vorwürfe auf jeden Fall ernst nehmen. Im Falle einer falschen Reaktion drohen teure Weiterungen durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Ich empfehle Ihnen daher:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine einstweilige Verfügung erhalten?

Wenn Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt worden ist, müssen Sie schnell reagieren. Eine einstweilige Verfügung stellt lediglich eine vorläufige gerichtliche Entscheidung dar. Zur Vermeidung weiterer Kosten müssen Sie daher auf die einstweilige Verfügung auf jeden Fall reagieren, und zwar unabhängig davon, ob Sie sich gegen die einstweilige Verfügung verteidigen möchten oder nicht.

 

Sie wünschen eine Beratung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

http://plus.google.com/ RAAndreasKempcke

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden und meine personenbezogenen Daten direkt durch den Betreiber des Portals verarbeitet werden und dieser Cookies o.ä. in meinem Browser setzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.