Abmahnung Rechtsanwälte Rasch und Kollegen; aktuell - Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Musikalbum „Grosse Freiheit“)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
07.05.2010930 Mal gelesen
Im Rahmen meiner Beratungspraxis werden mir mehrere Mandate betreffend Abmahnungen der Firma Universal Music GmbH zur Kenntnis gebracht. Abgemahnt wird das Musikalbum "Grosse Freiheit" ? Künstlergruppe Unheilig". Die Abmahnung wurde von der SozietätRasch ausgesprochen. Im Rahmen des vermeintlichen Verstoßes wurden festgestellt: Datum, Uhrzeit, IP-Adresse. 
Neben der Unterlassungserklärung wird für die Kosten der Rechtsverfolgung pauschal ein Betrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die anwaltliche Tätigkeit grundsätzlich eine Gebühr von 1,3 gem. § 13 RVG, VV 2300 aus einem Wert von mindestens (entgegenkommend) 5.000,00 € rechtfertige und darüber hinaus Schadensersatz in Form einer angemessenen Nutzungsgebühr geltend gemacht würde.
Dabei gilt zu berücksichtigen, dass je nach Einzelfall folgende Punkte zur Verteidigung angeführt werden können und überprüft werden sollten:
a)       Nachweis der Lizenzinhaberschaft
b)       Prozentsatz der Gesamtdatei, die heruntergeladen bzw. angeboten wurde
c)       fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk
d)       Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
e)       rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung
f)        ggf. § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
g)       IP-Adressen-Prüfung - fehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracyfirmen
h)       überhöhter Streitwert
i)         überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
j)        Sonstige.
Ferner dürfte die Abgabe der vorformulierenten Erklärung sehr nachteilig sein und es ist dringend anzuraten, diese zu modifizieren.
Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen


Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt IT-Recht,  http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646
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