Rechtsanwälte Abmahnung Graf von Westphalen; aktuell - Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, DigiProtect mbH (Tonträger „The Real Booty Babes – Poker face“)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
03.02.20101077 Mal gelesen
Im Rahmen meiner Beratungspraxis werden mir mehrere Mandate Abmahnung der Firma DigiProtect mbH zur Kenntnis gebracht. Abgemahnt wird der Tonträger "The Real Booty Babes ? Poker face". Die Abmahnung wurde von der Sozietät Graf von Westphalen ausgesprochen. Im Rahmen des vermeintlichen Verstoßes wurden festgestellt: Datum, Uhrzeit, IP-Adresse und auch der sog. HASH-Wert (Zeichensatz zur Identifizierung einer digitalisierten Datei). 
 
Neben der Unterlassungserklärung wird für die Kosten der Rechtsverfolgung pauschal ein Betrag in Höhe von 450,00 € gefordert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass für die anwaltliche Tätigkeit ? sofern kein Abschluss erfolgt ? eine Gebühr von 1,3 gem. § 13 RVG, VV 2300 aus einem Wert von 10.000,00 € zu erheben und darüber hinaus Schadensersatz in Form einer angemessenen Nutzungsgebühr geltend gemacht würde. Somit ist den Abmahnungen zu entnehmen, dass der Betrag in Höhe von € 450,00 kein Schadensersatz darstellt.
 
Dabei gilt zu berücksichtigen, dass je nach Einzelfall folgende Punkte zur Verteidigung angeführt werden können und überprüft werden sollten:
 
a)       Nachweis der Lizenzinhaberschaft
b)       Prozentsatz der Gesamtdatei, die heruntergeladen bzw. angeboten wurde
c)       fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk
d)       Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
e)       rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung
f)        ggf. § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen 
          Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
g)       IP-Adressen-Prüfung - fehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracyfirmen
h)       überhöhter Streitwert
i)         überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
j)        Sonstige

Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen

 
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt IT-Recht,  http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646
 
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