WALDORF FROMMER: Verfahren vor dem LG Stuttgart – Zahlung von EUR 1.800,00 für die unlizenzierte Verwendung eines Lichtbildwerkes

WALDORF FROMMER: Verfahren vor dem LG Stuttgart – Zahlung von EUR 1.800,00 für die unlizenzierte Verwendung eines Lichtbildwerkes
29.03.2017144 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Landgericht Stuttgart vom 02.08.2016, Az. 17 O 653/16

Der Beklagte wurde vor dem Landgericht Stuttgart wegen der unlizenzierten Nutzung einer Fotografie im Internet auf Unterlassung in Anspruch genommen. Außerdem machte die Klägerin den ihr zustehenden Schadensersatz für die Dauer der rechtswidrigen Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials auf dem Internetauftritt des Beklagten geltend und begehrte Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Bereits kurz nach Zustellung der Klageschrift erklärte die Beklagtenseite ihre Bereitschaft, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig unterbreitete sie zur einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einen Vergleichsvorschlag. Diesem konnte die Klägerin in wesentlichen Punkten folgen. Einzig die von dem Beklagten vorgeschlagene Regelung, nachdem jede Partei für das eingeleitete Gerichtsverfahren ihre Kosten selbst tragen sollte, war für die Klägerin unvertretbar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Beklagte vorgerichtlich keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, war die Regelung für die Klägerin inakzeptabel. Denn die Durchsetzung des Unterlassungsanspruches barg für die Klägerin das geringste Risiko des Unterliegens.

Nach kurzer Mitteilung, warum eine solche Regelung nicht angemessen erschien, schlossen die Parteien einen Vergleich, in dem sich der Beklagte neben der Zahlung von EUR 1.800,00 zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtete. Im Rahmen des gegenseitigen Nachgebens wurden lediglich die Kosten des Vergleiches gegeneinander aufgehoben. Um das gerichtliche Verfahren endgültig abzuschließen, hat das Landgericht Stuttgart das Zustandekommen des Vergleiches festgestellt.


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