WALDORF FROMMER: Gerichtsverfahren nach Abmahnung wegen unlizenzierter Bildnutzung (LG München I) – Pauschaler Verweis auf "Framing" unzureichend

WALDORF FROMMER: Gerichtsverfahren nach Abmahnung wegen unlizenzierter Bildnutzung (LG München I) – Pauschaler Verweis auf "Framing" unzureichend
15.02.2017188 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Landgericht München I vom 20.01.2017, Az. 21 O 14692/16

Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Der Beklagte wurde vor dem Landgericht München I wegen der unlizenzierten Nutzung zweier Fotografien im Internet auf Unterlassung in Anspruch genommen. Außerdem machte die Klägerseite den ihr zustehenden Auskunftsanspruch hinsichtlich der Dauer der Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials geltend und begehrte Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1.044,40.

Der Beklagte hatte zunächst bestritten, die streitgegenständlichen Fotografien in seinen Internetauftritt eingebunden zu haben; er habe stattdessen lediglich zur Anzeige des Bildmaterials auf eine andere Website verlinkt.  Zudem vertrat der Beklagte die Auffassung, der den geltend gemachten Rechtsanwaltskosten zugrunde gelegte Gegenstandswert sei zu hoch und die Klägerin sei nicht aktivlegitimiert.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I stellte das Gericht den Vortrag des Beklagten bereits in tatsächlicher Hinsicht als nicht haltbar fest und riet dem Beklagten zur Vermeidung einer Verurteilung sowie eines Folgeprozesses dringend zu einem Vergleich.

Der Beklagte gab daraufhin die geforderte Unterlassungserklärung ab und willigte ein, zur Abgeltung der weiteren Ansprüche eine Pauschalzahlung in Höhe von EUR 3.500,00 zu leisten sowie - bei Aufhebung der Einigungsgebühren - die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.


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