Mahnbescheid, beantragt durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari für G&G Media Foto-Film GmbH

Mahnbescheid, beantragt durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari für G&G Media Foto-Film GmbH
23.09.2016463 Mal gelesen
Wir hatten in dieser Woche bereits über eine Klage des Rechtsanwalts Yussof Sarwari im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH berichtet.

Nun liegt uns in einer weiteren Angelegenheit ein Mahnbescheid des Amtsgerichts Hagen, beantragt durch Herrn Rechtsanwalts Yussof Sarwari im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH, vor.

Haben Sie ebenfalls einen Mahnbescheid erhalten?

Wir raten Ihnen dazu, sodann umgehend einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Durch eine taktische Vorgehensweise mit dem Ziel der rechtssicheren und möglichst günstigen Beendigung der Angelegenheit muss möglicher Schaden abgewendet werden. Es sollte geprüft werden, ob gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden sollte. Sodann könnte in die Verhandlung mit dem gegnerischen Rechtsanwalt getreten werden um die geforderten Kosten möglichst zu reduzieren.

Folgende Grundregeln gelten bei Erhalt eines Mahnbescheides:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Klägerseite auf

- Lassen Sie sich umgehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wichtig!

Bitte beachten Sie, dass durch das Ignorieren eines Mahnbescheides bzw. der dort gesetzten Widerspruchsfrist der Gegenseite die Möglichkeit der Beantragung eines Vollstreckungsbescheides eröffnet wird. Das heißt, dass die Gegenseiten bei Ihnen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten könnte.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de